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Ausarbeitung des Parkvertrags

Im Herbst 2008 hat der Landschaftspark Binntal die Anerkennung des Bundes als «Kandidat» für die vierjährige Errichtungsphase erhalten. Jetzt geht es darum, vom Bund das definitive Label «Park von nationaler Bedeutung» für die zehnjährige Betriebsphase zu erhalten. Dazu wurde von der Parkleitung im letzten Jahr die sogenannte Charta erarbeitet.

Die Charta wurde am 7. Januar 2011 beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingereicht und besteht aus drei Teilen:

  • Der «Parkvertrag», der zwischen den Gemeinden und dem Trägerverein des Landschaftspark Binntal abgeschlossen wird und die zentralen Ziele sowie organisatorische und finanzielle Aspekte regelt.
  • Die «Charakterisierung Parkgebiet und Trägerschaft», die Auskunft über die Organisation der Parkträgerschaft gibt und die Charakterisierung des Parkgebiets beinhaltet.
  • Der «Managementplan Betrieb», der aus den Projekten besteht, um die in der Charta festgehaltenen Ziele zu erreichen.